Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung Mecklenburg-Vorpommern
vom 4. Oktober 2003 Bundesrepublik Deutschland Zwischen dem
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, wird nachstehender Lohntarifvertrag geschlossen: |
§ 1 Geltungsbereich |
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I. Räumlich | Das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland. |
II. Betrieblich | Alle Betriebe,
die folgende, der Gebäudereinigung zuzurechnenden Tätigkeiten
ausüben:
Die Betriebe
fallen, soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen
überwiegend erbracht werden, als Ganzes unter diesen Tarifvertrag. |
III. Persönlich | Alle gewerblichen Arbeitnehmer, alle Auszubildenden, die eine nach Sozialgesetzbuch VI versicherungpflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 Sozialgesetzbuch IV eine geringfügige Beschäftigung ausüben. |
§ 2
Löhne
Es werden folgende Stundensätze gezahlt.
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§ 3
Ausbildungsvergütungen
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Für die am 31.
März 2004 bestehenden Ausbildungsverhältnisse bleiben die
Ausbildungsvergütungen aus den jeweiligen am 31. März 2004 geltenden
Lohntarifverträgen der Länder bzw. Innungen erhalten.
§ 4 1. Dieser Lohntarifvertrag tritt am 1. April 2004 in Kraft. 2. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2005 gekündigt werden. Bonn/Frankfurt am Main, den 4. Oktober 2003
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, |
Anhang zum Lohn - und Tarifvertrag << klick hier >> | |
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung | |
Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung |