Gesichtspunkte zur Bewertung von Angeboten des
Gebäudereiniger-Handwerks
Wollen Sie Angebote bewerten, dann berücksichtigen Sie bitte, je
klarer Sie die Leistungsvorgabe in der Ausschreibung definieren,
desto besser können Sie die Angebote vergleichen!
Im
Falle der Ausschreibung von Unterhaltsreinigung empfiehlt sich zum
Beispiel
- einzelne Reinigungsgruppen tabellarisch zusammenzufassen
(Sanitär-, Verwaltungs-, Produktionsräume, Verkehrsflächen usw.),
- das Qualitätsniveau zu definieren,
- die Reinigungshäufigkeit (Frequenz) anzugeben.
Und achten Sie darauf: Ein kundenorientierter Dienstleister
berücksichtigt alle Ihre Vorgaben.
Sie
sollten die Angebote durch die regelmäßige Abfrage folgender
Parameter bewerten:
- Gesamtpreis des Angebots- Stundenverrechnungssätze- Richtwerte
der einzelnen Reinigungsleistungen
Aus
Gründen der Plausibilität sollten Sie die
Stundenverrechnungssätze gesondert für die einzelnen
Reinigungsleistungen abfragen. Auch sind Sonderfälle und anfallende
außerordentliche Zuschläge zu berücksichtigen.
Die
Stundenverrechnungssätze setzen sich aus verschiedenen
Einzelpositionen zusammen.
Dies sind unter anderem:
- Lohn- und Lohnzusatzkosten
- Material- und Gerätekosten
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft, zu Kammern und
Versicherungen
Die Lohnkosten bilden mit Abstand den größten Anteil am Gesamtpreis
von Reinigungsdienstleistungen (ca. 80 – 90%). Daraus folgt, dass
der Hauptteil der Stundenverrechnungssätze bereits gesetzlich bzw.
tariflich zwingend vorgegeben ist. Die Plausibilität können
Sie nun mit der Frage prüfen: Sind die angegebenen
Stundenverrechnungssätze im Hinblick auf allgemeinverbindlichen
Vorgaben eigentlich realistisch? Denn ein seriöser Anbieter muss
z.B. bei der Unterhaltsreinigung mit einem Aufschlag von 95 – 140%
auf den aktuellen Lohn der Entgeltgruppe 1 kalkulieren, wenn er die
Vorgaben aus Lohn- und Rahmentarifvertrag einhalten will.
Die Richtwerte der einzelnen Reinigungsleistungen geben die
je Stunde zu leistende Arbeit an; zum Beispiel in der
Unterhaltsreinigung ist dies die so genannte Quadratmeterleistung.
Diese wiederum ist von zahlreichen Parametern abhängig, wie
Hygieneanforderungen, Reinigungsfrequenz, bauliche Gegebenheiten,
Verschmutzungsgrad und Reinigungsfreundlichkeit, d.h. Zugänglichkeit
des Reinigungsobjekts, seine Abmessungen, die Art der Bodenbeläge
sowie Art und Zahl der Überstellungen (Möblierung). Diese Kriterien
variieren in den einzelnen Objekten sehr stark, weshalb Richtwerte
grundsätzlich nur individuell für das jeweilige Objekt erstellt
werden können.
Auch das Organisationsgeschick des Dienstleisters, seine technische
Ausrüstung, die Effizienz der eingesetzten Geräte und die Kompetenz,
Motivation sowie Leistungsfähigkeit der Reinigungskräfte sind für
die Richtwerte der einzelnen Reinigungsleistungen von maßgebender
Bedeutung!
Beachten Sie bitte, wenn Sie von dritter Seite abstrakte, von Ihrem
Objekt unabhängige Richtwerte erhalten: Pauschale Angaben über
Quadratmeterleistungen sind nicht möglich, ja unseriös!
Als Hilfsmittel bei der Ausschreibung und Bewertung von Angeboten
empfehlen wir Ihnen die "Musterausschreibungsunterlagen" und die
"Richtlinien zur Abrechnung und Vergabe" |